Wann kann mein Kind vom Unterricht beurlaubt werden?
Beurlaubung beantragen
Eine Beurlaubung vom Unterricht kann in begründeten, dringenden Ausnahmefällen genehmigt werden. Bitte stellen Sie den Antrag spätestens eine Woche vor dem geplanten Ereignis schriftlich und mit Begründung.
Wer entscheidet über den Antrag? Bei einer Beurlaubung von bis zu 2 Tagen reichen Sie den Antrag bitte bei der Klassenlehrkraft ein. Bei einer längeren Beurlaubung ist der Antrag bei der Schulleitung einzureichen.
Mögliche Gründe für eine Beurlaubung Begründete Anlässe können z. B. religiöse Feiertage, besondere Familienfeiern, ein Todesfall in der Familie, ein Wohnungswechsel oder die schwere Erkrankung eines zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitglieds sein.
Bitte beachten Sie Eine Verlängerung der Ferien ist nicht möglich. Arzttermine sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeiten zu vereinbaren. Bei plötzlichen Ereignissen, die eine Freistellung erforderlich machen, wenden Sie sich bitte direkt an die Klassenlehrkraft.